Liegenschaftsdaten:

Objektnummer:                       26833

Status:                                         frei

Gemarkung:                              Neuwerk

Flur:                                             26

Flurstücknummer:                  111, 114, 115, 120, 123, 125, 126, 234 und 235                                                                                                                                                               (sowie ggf. Flurstück 110 teilweise)

Grundstückfläche (gesamt):  2.258 m² (ggf. zuzüglich ca. 62 m² aus Flurstück 110)

Stadtbezirk:                               Nord

Stadtteil:                                    Eicken

Straße:                                        Saumstraße 40-54

PLZ Ort:                                     41063 Mönchengladbach

Informationen zum Objekt

Objektart:                                  bebautes Grundstück

Bebauungsplan:                       Durchführungsplan Nr. 5 (Festsetzung Wohngebiet)

Erschlossen:                              ja

Preisart:                                     Gebot

Vergabe:                                    Bewertungsverfahren (Gebot, Bebauungs-/Nutzungskonzept und Architektur)

Mindestgebot:                         590.000,00 € (erschließungsbeitragsfrei)                                                                                                                                                                            (ggf. zuzüglich ca. 15.500,00 € für Flurstück 110)

Objektbeschreibung:

Die zum Verkauf stehende städtische Liegenschaft befindet sich nordöstlich des Zentrums von Mönchengladbach im Stadtteil Eicken und wird vom Geltungsbereich des rechtswirksamen Durchführungsplans Nr. 5 erfasst. Der Kaufgegenstand besteht aus neun Flurstücken und weist eine Größe von insgesamt 2.258 m² auf.

Mit der geplanten Neuentwicklung an der Stelle wird das Ziel verfolgt, den Standort an der Saumstraße städtebaulich und architektonisch aufzuwerten und dabei hochwertigen Wohnraum für verschiedene Zielgruppen zu schaffen.

Umgebung:      

Das nähere Umfeld des zu entwickelnden Grundstücks ist allgemein geprägt von Wohnbebauung. In westlicher Richtung entlang der Saumstraße reihen sich freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser aneinander. Diese Bauweise setzt sich im daran anschließenden Schürenweg entsprechend fort. In östlicher Richtung findet sich eine Vielzahl an Mehrfamilienhäusern in teils geschlossener Bauweise. Im weiteren Verlauf Richtung Osten grenzt ein Mischgebiet an. Südöstlich zum Kaufgegenstand gelegen befindet sich ein großer Parkplatz, der gelegentlich für Veranstaltungen genutzt wird. Im Norden wird der Kaufgegenstand von der stillgelegten Bahntrasse Rheydt-Krefeld begrenzt, die im städtischen Eigentum steht. Dahinter öffnet sich eine rund 10 ha große Grün- und Waldfläche, auf der sich zwei Kleingartenanlagen befinden.

In dem zugrunde liegenden Flächennutzungsplan ist eine Ringerschließung / Querspange vorgesehen, die an der Hohenzollernstraße beginnend (Anschluss an die B 57), über den Park- und Veranstaltungsplatz Saumstraße verläuft und im Norden an der Kaldenkirchener Straße, im Kreuzungsbereich zur ehemaligen Niederrhein-Kaserne, anschließt. Die Realisierung dieser Ringerschließung / Querspange ist mittel- bis langfristig geplant. Die Grundstücke sind von der Spange nicht betroffen.

Die auf dem Kaufgegenstand aufstehenden Bauten weisen einen großen Instandhaltungsrückstand auf und sollen im Zuge der Neuentwicklung zurückgebaut werden. Im Hinblick auf den beabsichtigten Rückbau der alten Aufbauten wird auf die Vorlage eines Energieausweises gemäß der Maßgabe der EnEV 2014 verzichtet.

Das Grundstück wird dem Erwerber im bebauten Zustand übergeben.

Der Verkauf des Grundstücks ist an die Umsetzung und Erfüllung einer Abriss- und Bauverpflichtung gebunden. Die Bebaubarkeit des Grundstücks richtet sich nach den Festsetzungen des für den Kaufgegenstand zugrundliegenden rechtsverbindlichen Durchführungsplanes. Weitere Vorgaben zur Bebaubarkeit ergeben sich aus dem Ausschreibungstext. Die Abriss- und Bauverpflichtung wird Bestandteil des abzuschließenden Kaufvertrages.

Planungsrecht:      

Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Durchführungsplanes Nr. 5. Dieser setzt für den Kaufgegenstand ein Wohngebiet fest mit einer zweigeschossigen geschlossenen Bauweise. Die vordere und hintere Baulinie bilden die überbaubare Grundstücksfläche. Hieraus abgeleitet soll eine geschlossene Straßenrandbebauung entstehen. Die GRZ ist mit 0,4 festgesetzt. Eine harmonische Anpassung an die bestehende Bebauung Hausnummern 38 und 56 ist mittels eines Satteldaches städtebaulich gewünscht.

Im Zuge der Neuentwicklung soll der Wohnstandort an der Stelle durch die Schaffung einer höheren Wohn- und Aufenthaltsqualität gesichert werden. Dabei ist ein großzügiger Garten- bzw. Außenflächenanteil vorzusehen und die Außenflächen sind intensiv zu begrünen. Stellplätze im rückwärtigen Ruhebereich sind nicht zulässig. Die Errichtung einer Tiefgarage zur Unterbringung notwendiger Stellplätze kann in Betracht gezogen werden. Die Ein-/Ausfahrt hat dabei von der Saumstraße aus zu erfolgen.

Bei Umsetzungsinteresse zum öffentlich geförderten Wohnraum können sich die Kaufinteressenten bei Bedarf an den Bereich Handlungsfeld Wohnen bei der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Stadtentwicklung und Planung wenden. Die Umsetzung von öffentlich gefördertem Wohnraum ist jedoch nicht verpflichtend.

Kaufpreis / Mindestgebot:   

Das Mindestgebot für den Kaufgegenstand beträgt 590.000,00 Euro. Der Rückbau der Altaufbauten ist durch den Investor vorzunehmen. Dieser Aspekt ist im aufgerufenen Mindestgebot bereits berücksichtigt. Das Mindestgebot unterstellt dabei eine Bebaubarkeit des Kaufgegenstandes gemäß den Festsetzungen des zugrunde liegenden Durchführungsplans Nr. 5 (Blockrandbebauung).

Sofern nach Abschluss des Kaufvertrages eine höhere Bebaubarkeit des Kaufgegenstandes genehmigt werden sollte (z. B. Bebauung im rückwärtigen Bereich des Kaufgegenstandes, höhere Geschossigkeit), die über die im zugrunde liegenden Durchführungsplan vorgesehene planungsrechtliche Nutzbarkeit hinausgeht, ist der Kaufpreis entsprechend der erhöhten Wertschöpfung in Anlehnung an den Einheitswert 300,00 €/m² Bruttogrundfläche nach oben anzupassen.

Bewertungsverfahren:

Die Beurteilung der Gebote erfolgt auf Grundlage eines abgestimmten Bewertungsrahmens und den folgenden festgelegten Beurteilungskriterien:

Kriterium und Gewichtung in Prozent (%):
a) Kriterium Preisgebot                                                          Gewichtung 40 %
b) Kriterium städtebauliche Einbindung,
architektonische Gestaltung und Baukonzeption          Gewichtung 40 %
(Einhaltung der Vorschriften der Landesbauordnung)
c) Kriterium umwelt- und energiebewusste Planung    Gewichtung 20 %

Bewertungskategorien zu a):

  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 50 %:    6 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 40 %:    5 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 30 %:    4 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 20 %:    3 Punkte
  • Preisgebot übersteigt Mindestgebot um mind. 10 %:    2 Punkte
  • Preisgebot entspricht Mindestgebot:                                  1 Punkt

Bewertungskategorien zu b) und c)

  • hervorragend                                                        6 Punkte
  • hoch                                                                         5 Punkte
  • überdurchschnittlich                                          4 Punkte
  • zufriedenstellend                                                3 Punkte
  • genügend                                                               2 Punkte
  • deutlich verbesserungswürdig                        1 Punkt

Kriterien architektonische Gestaltung und Baukonzeption: 

  • Einbindung in städtebaulichen und architektonischen Gesamtzusammenhang: Gebäude, Außenraum, Umfeld
  • Gestaltung und Qualität der Gebäude: Fassade, Materialität, Öffnungen, Dach
  • Grundrissaufteilung und Raumkonzept
  • Nutzungskonzeption

Kriterien umwelt- und energiebewusste Planung:

  • Begrünung der Dach- und Außenflächen
  • Nachhaltiges Energiekonzept (Photovoltaik, Einsatz klimaneutraler Energien)

Es erfolgt keine Interpolation; Gebote unterhalb des Mindestkaufpreises scheiden aus dem Verfahren aus. Die jeweils erzielten Punkte fließen entsprechend der Gewichtung der Kriterien in das Gesamtpunktergebnis ein.

Die Zuschlagsempfehlung wird dem Aufsichtsrat der EWMG sowie dem Rat der Stadt Mönchengladbach zur Entscheidung vorgelegt.

Im Zuge der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren erkennt der Bieter die Allgemeinen Informationen und Bedingungen der Stadt Mönchengladbach und der EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH an.

Bestandteile der Gebote

Jeder Teilnehmer darf ein in deutscher Sprache verfasstes Kaufgebot abgeben. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.

Die Gebotsunterlagen müssen folgende Bestandteile beinhalten:

  • Kaufpreisangebot
  • Erläuterung der städtebaulichen und architektonischen Grundidee
  • Angaben zur BGF
  • Erläuterung des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes
  • Kurze Erläuterung des ökologischen und energetischen Konzeptes
  • Lageplan M 1 : 500
  • Grundrisse, Ansichten M 1 : 200
  • Visualisierungen
  • Unterschriebenes Formular „Allgemeine Informationen und Bedingungen“

Sonstiges

Der Bewerbungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung des Grundstücks im Internet auf der EWMG-Homepage unter www.ewmg.de und endet am 28.02.2026, 12.00 Uhr.

Bitte schicken Sie alle Bewerbungsunterlagen ausschließlich per E-Mail an investoren-ausschreibungen@ewmg.de und geben in der Betreffzeile „AZ 26833 – Gebotsverfahren Saumstraße“ an.

 

Ansprechpartner bei Rückfragen

Planung
Frau Marion Scheel, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung
Tel. 02161 25 – 8592, Mail: Marion.Scheel@moenchengladbach.de

Nutzung / Sozialer, geförderter Wohnungsbau
Frau Alexandra Hammes, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen
Tel. 02161 25 – 3859, Mail: Alexandra.Hammes@moenchengladbach.de

Liegenschaft
Herr Niko Papadopoulos, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH
Tel. 02161 4664 – 131, Mail: N.Papadopoulos@ewmg.de

Unterlagen

  • Anlage 1: Lageplan mit Abgrenzung des Kaufgegenstandes
  • Anlage 2: dxf-Datei Lageplan Saumstr.
  • Anlage 3: Luftbild
  • Anlagen 4a+4b: Rechtswirksamer Durchführungsplan Nr. 5 + Begründung
  • Anlage 5: Allgemeine Informationen und Bedingungen der Stadt MG und EWMG

Leitungspläne (Strom, Gas, Wasser, Kanal) können kostenfrei bei der NEW Netz GmbH über die Webseite https://gis.geo.new.de/public/login.html abgerufen werden.

Weitere Grundstücksinformationen und Unterlagen auf Anfrage

  • Vermessungsrisse
  • Grundrisse und Perspektive zu den Aufbauten Saumstraße 40-54
  • Straßenansichten
  • Bilder „Hinterhof“

Einreichungstermin bis:
28.02.2026, 12.00 Uhr

Ansprechpartner bei Rückfragen:

Planung
Frau Marion Scheel, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung
Tel. 02161 25 – 8592, Mail: Marion.Scheel@moenchengladbach.de

Nutzung / Sozialer, geförderter Wohnungsbau
Frau Alexandra Hammes, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen
Tel. 02161 25 – 3859, Mail: Alexandra.Hammes@moenchengladbach.de

Liegenschaft
Herr Niko Papadopoulos, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH
Tel. 02161 4664 – 131, Mail: N.Papadopoulos@ewmg.de