Nr.11: Baugebiet REME Los1

Bilder

  • Grdst 11_REME-Los1
    Markierter Lageplan

Objektdaten

Eingestellt am 26.02.2026
Objektnummer 00812-11
Status frei
Bezirk Bezirk Ost
Stadtteil Lürrip
Straße Nähe Compesmühlenweg
PLZ/Stadt 41065 Mönchengladbach

Informationen zum Objekt

BP Nr. 792/O
Fläche (gesamt) 330
Preisart Verkaufspreis
Preis 112.200 €
Gemarkung Mönchengladbach
Flur 39
Flurstücksnummer 382
Geschossigkeit 2
Bauverpflichtung Ja
Erschlossen Ja

Objektbeschreibung

Auf diesem 330 m² großen Grundstück können Sie eine 2-geschossige Doppelhaushälfte mit Satteldach                  (40-45 ° Dachneigung) realisieren. Die Dacheindeckungen dürfen ausschließlich braun oder grau sein. Glasierte und hochglänzende Ziegel sind unzulässig. Die Doppelhäuser sind hinsichtlich Sockel- und Traufhöhe sowie der Dachneigung profilgleich zu errichten, dies gilt auch bei versetzter Ausführung. Die Außenfassade ist zu mindestens 2/3 in weißen und hellgrauen Farbtönen herzustellen. Eine zweite Wohneinheit im Haus ist nicht zulässig.

Der Bebauungsplan 792/O sowie die in den Detailplänen dargestellten Stellplätze, Laternen und Baumscheiben sind zu berücksichtigen.

Lage

Zentral gelegen bietet das Neubaugebiet im Stadtteil Lürrip kurze Wege für die Besorgungen des täglichen Lebens. Schulen und Freizeitangebote wie das Volksbad sind teilweise auch zu Fuß schnell zu erreichen. Darüber hinaus sollen zukünftig in unmittelbarer Nähe eine Kita und eine Schule entstehen, was das Gebiet besonders interessant für junge Familien macht.

Durch eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und das Autobahnnetz mit der A44 und A52 sind darüber hinaus sowohl die Innenstadt als auch benachbarte Stadtteile und Nachbarstädte schnell zu erreichen.

Die Erschließung des Baugebiets wird durch die EWMG hergestellt.

Sonstiges

Bewerbungsverfahren & Sonstiges

Die Vermarktung erfolgt im Punktefahren.

Wichtige Informationen zu Ihrer Bewerbung:

  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über unser Formular „Anfrage zu diesem Objekt“

am Ende der Seite

  • Der Bewerbungszeitraum endet am: Sonntag, 12.04.2026 um 23:59 Uhr
  • Die Bewerbung für mehrere Grundstücke ist möglich, aber nur über einen Bewerber pro künftigen Haushalt.
  • Ausschluss von Bewerbern:
    • Haushalte, in denen eine Person in den letzten 25 Jahren bereits ein Grundstück von der Stadt oder EWMG erworben hat, sind von der Bewerbung ausgeschlossen
    • Falsche Angaben insbesondere zum Grundbesitz führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Da nur eine Bewerbung pro Haushalt gültig ist, sind Bewerber und Haushalt synonym zu betrachten (siehe FAQs).
  • Vergabe nur an Eigennutzer (mindestens 5 Jahre)
  • Verkauf nur mit Bauverpflichtung

Sollte sich bis zum 12.04.2027 kein Käufer gefunden haben, gilt das Verfahren für dieses Grundstück als abgeschlossen. Der EWMG steht es danach frei, das Grundstück erneut zum Verkauf anzubieten.

Wichtige Informationen zur Auswertung:

  • Reihenfolge der Vergabe: Gebots-, Punkte- und Losverfahren (innerhalb des Verfahrens in nummerischer Reihenfolge)
  • Rückmeldung an alle Bewerber: ca. 3 Wochen nach Bewerbungsschluss ausschließlich per E-Mail.
  • Bei Zusage: automatischer Ausschluss bei allen anderen Grundstücken in allen Verfahren des Baugebiets, auch wenn Sie sich gegen den Erwerb entscheiden.
  • Bei einer Zusage erhalten Sie eine Frist, bis wann Sie sich bei uns zurückmelden müssen.
  • Wird die Rückmeldefrist nicht eingehalten, geht das Grundstück an den nächsten Bewerber. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang/Spam-Ordner.

Nach einer Zusage erhalten Sie detaillierte Informationen zum weiteren Vorgehen/Verfahren bei einer Grundstücksbesichtigung vor Ort.

Im Rahmen der Bonitätsprüfung werden wir von Ihnen eine Finanzierungszusage eines Geldinstitutes in der Gesamthöhe Ihres Bauvorhabens sowie eine Architektenplanung anfordern.

Wir empfehlen grundsätzlich, sich vor der Bewerbung bei Banken und Bauunternehmen über Konditionen und den finanziellen Rahmen zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie im angefügten Dokument Vergabekriterien und in unserem Fragenkatalog.

Direkt von der EWMG

-PROVISIONS- und ERSCHLIESSUNGSBEITRAGSFREI !

Anfrage zum Objekt

    Schreiben Sie uns. Wenn Sie Fragen zu unseren Immobilien haben oder ähnliche Objekte suchen, können Sie uns gerne dieses Anfrage-/Kontaktformular senden.

    Mit Zusendung Ihrer Daten über dieses Formular willigen Sie ein, dass wir Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktieren dürfen, wenn wir eine Immobilie im Angebot haben, die für Sie interessant sein könnte. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

    Die persönlichen Angaben unterliegen den Datenschutzbestimmungen.

    Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.

    Wir behalten uns vor, nur ausreichend ausgefüllte Formulare (Vergabekriterien oder Gebotspreis im Bieterverfahren) zu berücksichtigen!



















    Generelle Vergabekriterien

    Die EWMG wendet nachfolgende Vergabekriterien der Stadt Mönchengladbach an, basierend auf dem Ratsbeschluss der Stadt Mönchengladbach vom 21.07.2004:

    Beim Verkauf städtischer Wohnbau-Grundstücke sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

    Der Bewerbungszeitraum von 6 Wochen beginnt mit der Veröffentlichung der Wohnbau-Grundstücke im Internet auf der EWMG-Homepage unter ewmg.de.

    Für Kaufinteressenten gelten grundsätzlich folgende Bedingungen:

    1. Der Kaufinteressent muss bereit sein, für das Grundstück mindestens den Verkehrswert zu bezahlen.

    2. Der Kaufinteressent muss bereit sein, eine Bauverpflichtung zu akzeptieren.

    3. Der Kaufinteressent muss die Finanzierung des Grundstückskaufpreises nachweisen.

    Über die genannten Bedingungen hinaus gelten folgende Entscheidungskriterien für den Verkauf:

    Grundstücke für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern durch private Bauherren zur Eigennutzung:

    Für den Fall, dass der Verkauf zum Verkehrswert oder festgesetzten Verkaufspreis beschlossen wurde und es mehrere Kaufinteressenten gibt, oder im Falle von Pattsituationen bei Höchstgeboten werden die Bewerber nach einem Punktesystem bewertet.

    Jeweils ein Punkt wird vergeben

    • für den Bewerber selbst

    • für jedes mit in das Ein- oder Zweifamilienhaus einziehende Kind im Sinne von § 32 EStG

    • für jedes mit in das Ein- oder Zweifamilienhaus einziehende Familienmitglied mit einer Schwerbehinderung (Merkmale: außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind) oder einer Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 SGB XI, die nicht nur vorübergehend ist

    • wenn der Bewerber noch keinen Grundbesitz hat.

    Haben mehrere Bewerber nach diesem Punktesystem die gleiche Punktzahl, entscheidet der Tag, an dem die schriftliche Bewerbung um das Grundstück bei der Gesellschaft eingegangen ist.
    Sind die Bewerbungen mehrerer Bewerber, die die gleiche Punktzahl erhalten haben, am selben Tag bei der Gesellschaft eingegangen, entscheidet das Los.

    Bei mehreren Interessenten werden Verkäufe zur Eigennutzung immer Verkäufen zur Fremdnutzung vorgezogen.

    Nach oben