Objektdaten:

Objektnummer:                        25405B

Status:                                         frei

Gemarkung:                               Mönchengladbach

Flur:                                             53

Flurstücknummer:                  161

Grundstückfläche (ges.):       1.766 m²

Stadtbezirk:                              Ost

Stadtteil:                                   Hardterbroich/Pesch

Straße:                                       Gabelsbergerstraße

PLZ Ort:                                    41065 Mönchengladbach

Informationen zum Objekt

Objektart:                                  unbebautes Grundstück

Bebauungsplan:                       BP 179/IV

Bauverpflichtung:                    ja, mind. 20% öffentlich geförderter Wohnraum

Grundbuch                                Abt. II und III sind lastenfrei

Dienstbarkeit                            keine

Baulasten                                   keine

Altlasten                                     belastete Auffüllungen vorhanden

Erschließung                             teilerschlossen

Preisart:                                     Festpreis mit Bau- und Nutzungskonzept

Festpreis:                                   430.000,- € (erschließungsbeitragspflichtig)

Grundstücks- /Objektbeschreibung

Das zum Verkauf stehende unbebaute Grundstück hat einen nahezu rechteckigen Zuschnitt und ist 1.766 m² groß. Westlich anschließend befindet sich eine vier- bis siebengeschossige Mehrfamilienhausbebauung. Nördlich, östlich und südlich stehen überwiegend zwei- bis dreigeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser. Das Grundstück ist zurzeit ungenutzt und mit Wiese sowie Sträuchern und einigen Bäumen bewachsen.

Lage und Umgebung

Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im Stadtbezirk Ost, im Stadtteil Hardterbroich-Pesch. Der Stadtteil ist überwiegend durch Mehr- und Einfamilienhausbebauung geprägt. In der unmittelbaren Umgebung des Grundstücks befinden sich Kindergärten und verschiedene Schulen sowie ein Berufskolleg. Der Volksgarten und der angrenzende Bungtwald sind als Naherholungsgebiete fußläufig nur wenige Minuten entfernt. Über die Buslinien 6 und 8 sind die angrenzenden Stadtteile sowie der Hauptbahnhof und die Innenstadt gut angebunden. Die Autobahnen A 61 und A 52 sind gut zu erreichen.

Planungsrecht und städtebauliche Bedingungen

Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der rechtswirksame Bebauungsplan 179/IV weist die Fläche als allgemeines Wohngebiet mit einer eingeschossigen geschlossenen Bebauung mit Flachdach sowie einer GRZ von 0,5 und einer GFZ von 0,6 aus. Die Traufhöhe des Nachbargebäudes Haus Nr. 31 ist laut Bebauungsplan zu übernehmen. Ausnahmsweise sind auch nicht störende Gewerbebetriebe wie z. B. Büros oder Praxen zulässig. Über das Grundstück hinweg verläuft zudem gem. Bebauungsplan eine Richtfunkstrecke. Die Höhe der Bebauung wird hierdurch jedoch nicht eingeschränkt.

Aus städtebaulicher Sicht wäre aufgrund der westlich angrenzenden Nachbarbebauung Haus Nr. 31 auch eine höhere Bebauung auf dem Kaufgrundstück denkbar, die ggf. gestaffelt zur Einfamilienhausbebauung hin abfällt. Hierzu bedarf es jedoch der Nachbarzustimmung der angrenzenden Eigentümer der Einfamilienhausbebauung. Eine Befreiung vom Bebauungsplan könnte dann voraussichtlich über das Baulandmobilisierungsgesetz erteilt werden.

Weitere Regularien und Informationen 

Erschließung

Verkehrlich ist das Grundstück durch eine schmale Stichstraße erschlossen. Aufgrund der sehr schmalen Zuwegung ist bei einer gemeinsamen einspurigen Zu- und Abfahrt eine Signalanlage zu installieren. Versorgungstechnisch (Abwasser, Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation) besteht derzeit noch kein unmittelbarer Anschluss. Ein Anschluss an die bestehenden Medien in der Gabelsbergerstraße oder der Wilhelm-Elfes-Straße kann durch den Versorger erst nach Vorlage eines ersten Planungskonzeptes und damit verbundenes Erfordernis an die Dimensionierung geprüft werden. Aktuelle Leitungspläne können über das Onlineportal der NEW Netz GmbH kostenlos angefordert werden.

Altlasten

Das zum Verkauf stehende Grundstück ist nicht im Altlastenkataster der Stadt Mönchengladbach geführt. Aufgrund des angrenzenden Altstandortes einer ehemaligen Papierfabrik, wurde im Jahr 2022 eine orientierende Ersterkundung durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich auf dem Grundstück 0,30 bis 1,30 m mächtige Auffüllungen befinden, die verunreinigt sind. Es besteht jedoch kein akuter Sanierungsbedarf. Die Verunreinigungen haben eine rein abfallrechtliche Relevanz und sind bei Aushub bei einem geplanten Bauvorhaben nicht uneingeschränkt wiederverwertbar. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist möglich, jedoch sind die Aushubarbeiten fachgutachterlich zu begleiten und mit der zuständigen Umweltbehörde abzustimmen. Das Ergebnis der im Jahr 2022 beauftragten Untersuchungen ist der Ausschreibung beigefügt. Die Kosten für eine ggf. notwendige Entsorgung gehen grundsätzlich zu Lasten des Erwerbers.

Die Verkäuferin verpflichtet sich jedoch im Innenverhältnis für den Fall, dass der Käufer bzw. deren Gesamtrechtsnachfolger wegen einer schädlichen Bodenveränderung i. S. d. § 2 Abs. 3 BBodSchG oder Altlast i. S. d. § 2 Abs. 5 BBodSchG des Kaufobjektes bzw. wegen Änderungen der Beschaffenheit des Grundwassers i. S. d. § 3 Nr. 10 WHG auf Untersuchung, Sicherung, Beseitigung in Anspruch genommen wird, sich an den angeordneten Sanierungsmaßnahmen insoweit zu beteiligen, als sie die Mehrkosten gegenüber der Deponieklasse I (DepV) für die Entsorgung des Abbruchs- und Aushubmaterials ab dem Zuordnungswert Deponieklasse II (Anhang 3 Tabelle 2 der DepV) übernimmt, jedoch nur, wenn ein Wiedereinbau gemäß Bundesbodenschutzverordnung und/oder Bundesbodenschutzgesetz ausgeschlossen ist und nur bis zu einer Höhe von maximal 100.000,- € (brutto).

Öffentlich geförderter Wohnraum

Bei der Planung ist ein Anteil von mindestens 20 % der Gesamtbaufläche als öffentlich geförderter Wohnraum zu realisieren. Es sind bis zu 100 % öffentlich geförderter Wohnraum umsetzbar. Hierbei ist jedoch eine Aufteilung von 70 % für die Einkommensgruppe A und 30 % für die Einkommensgruppe B vorzusehen. Interessenten können sich diesbezüglich gerne von der Abteilung „Wohnraumförderung“ im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung bei der Stadt Mönchengladbach beraten lassen.

Verfahrensablauf

Der Bewerber erhält eine dreimonatige Reservierung für das Grundstück, um eine entsprechende Planung zu erstellen, sich bezüglich der Erschließung mit dem Versorger abzustimmen sowie eine Klärung mit den Nachbarn herzustellen und die Planung mit den Bereichen Stadtentwicklung und Planung sowie Bauordnung und Denkmalschutz abzustimmen.

Der Verkauf des Grundstücks erfolgt mit einer entsprechenden Bauverpflichtung für eine Bebauung gemäß dem rechtswirksamen Bebauungsplan in Kombination mit dem vom Bewerber mit der Stadt abgestimmten Bebauungs- und Nutzungskonzept.

Der Grundstücksverkauf steht unter dem Gremienvorbehalt durch den Aufsichtsrat der EWMG sowie dem Rat der Stadt Mönchengladbach.

Bestandteil des Kaufangebots

Der Bewerber erhält nach Bekundung seines qualifizierten Erwerbsinteresses eine dreimonatige Reservierung für das Grundstück. Bis zum Ablauf dieser Frist sind folgende Unterlagen von dem Bewerber einzureichen:

  • Zu- oder Absage zum Erwerbsinteresse

Bei Erwerbsinteresse:

  • Erläuterung der städtebaulichen und architektonischen Grundidee
  • mit dem Versorger abgestimmtes Erschließungskonzept
  • Angaben zur BGF und Nutzflächen
  • Erläuterung des mit den städtischen Fachbereichen abgestimmten Bebauungs- und Nutzungskonzeptes
  • die nachbarschaftliche Zustimmung
  • Erläuterung und Angaben zum geförderten Wohnungsbau
  • Kurze Erläuterung des ökologischen und energetischen Konzeptes
  • Lageplan
  • Grundrisse
  • Visualisierungen
  • unterzeichnete allgemeine Bedingungen

Sonstiges

Der Zugang sowohl der Interessensbekundung als auch später der Bewerbungsunterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail.

Bitte schicken Sie alle Unterlagen sowie die unterzeichneten allgemeinen Bedingungen ausschließlich per E-Mail an investoren-ausschreibungen@ewmg.de und geben in der Betreffzeile „AZ 25405B – Ausschreibung Baugrundstück Gabelsbergerstraße“ an.

Ansprechpartner bei Rückfragen

Planung
Marion Scheel, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung
Tel. 02161 25 8592, Mail: Marion.Scheel@moenchengladbach.de

Wohnraumförderung
Jana Bauer, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen
Tel. 02161 25 3857, Mail: Jana.Bauer@moenchengladbach.de

Liegenschaft
Susanne Borg, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH
Tel. 02161 4664 143, Mail: S.Borg@ewmg.de

Ansprechpartner bei Rückfragen:

  • Planung
    Marion Scheel, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung
    Tel. 02161 25 8592, Mail: Marion.Scheel@moenchengladbach.de
  • Wohnraumförderung
    Jana Bauer, Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung, Handlungsfeld Wohnen
    Tel. 02161 25 3857, Mail: Jana.Bauer@moenchengladbach.de
  • Liegenschaft
    Susanne Borg, EWMG – Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH
    Tel. 02161 4664 143, Mail: S.Borg@ewmg.de

Bewerbung: ausschließlich per Mail an investoren-ausschreibungen@ewmg.de mit der Betreffzeile „AZ 25405B – Ausschreibung Baugrundstück Gabelsbergerstraße“